Allgemeine Geschäftsbedingungen von DEMARKETIX
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen DEMARKETIX, Inhaber Pascal Hudelmaier (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere Foto-, Video-, Content- und Social-Media-Produktionen sowie Management-, Betreuungs- und Beratungsleistungen.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichenden oder entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
(4) Diese AGB gelten auch für künftige Verträge, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand ist die Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbearbeitung von Foto-, Video-, Content- und Social-Media-Produktionen sowie die laufende Betreuung, das Management und die Beratung, insbesondere in den Bereichen Marketing, Kommunikation und Social Media, jeweils nach individueller Vereinbarung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot. Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich vergütet.
3. Angebot & Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Die Verfügbarkeit angefragter Termine steht bis zur Annahme unter dem Vorbehalt anderweitiger Vergabe.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform zustande, insbesondere durch Unterzeichnung des Angebots oder Bestätigung per E-Mail.
(3) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
4. Vergütung & Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern im Angebot nicht ausdrücklich als Kostenvoranschlag oder Abrechnung nach Aufwand gekennzeichnet, gilt die genannte Vergütung als Festpreis.
(3) Die Vergütung ist wie folgt zu zahlen: 50 % bei Beauftragung (Anzahlung), 50 % nach Lieferung der finalen Dateien. Die Abrechnung erfolgt jeweils per Rechnung; es gilt das Zahlungsziel nach Absatz 5.
(4) Bei mehrtägigen oder umfangreichen Projekten ist der Auftragnehmer zu Abschlagsrechnungen berechtigt.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(6) Zusätzliche, nicht im Angebot enthaltene Leistungen sowie Mehraufwand werden nach den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers berechnet, welche im Angebot genannt sind, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Reise- & Nebenkosten
(1) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten sind, soweit nicht bereits im Paketpreis enthalten, gesondert zu vergüten. Sie werden im Angebot ausgewiesen oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
(2) Reisen für den Auftragnehmer werden mit 60 ct pro gefahrenem Kilometer und 60 € pro Stunde pro Person angesetzt.
(3) Erforderliche Buchungen (z. B. Anreise, Unterkunft) organisiert der Auftragnehmer; die Kosten trägt der Auftraggeber, soweit nicht im Paketpreis enthalten.
(4) Auslagen werden gegen Nachweis erstattet.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Dreh- und Fotogenehmigungen, Locations, Ansprechpartner und Materialien zur Verfügung.
(2) Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht rechtzeitig nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, kann der Auftragnehmer den Mehraufwand angemessen vergütet verlangen und Termine entsprechend verschieben.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der Auftraggeber sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen in seinem Verantwortungsbereich (z. B. Mitarbeitende, Gäste) vorliegen.
(4) Stellt der Auftraggeber Daten oder Materialien zur Verfügung, übergibt er diese nur als Kopie und behält Originale bzw. Sicherungskopien zurück.
7. Termine, Stornierung, Verschiebung, höhere Gewalt
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Storniert der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Termin oder den Auftrag, schuldet er eine pauschale Vergütung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung; eine bereits geleistete Anzahlung wird hierauf angerechnet. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird die volle vereinbarte Vergütung fällig. Bereits angefallene Fremd- und Reisekosten sind zusätzlich zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Wird ein Termin auf Wunsch des Auftraggebers verschoben, bemüht sich der Auftragnehmer um einen Ersatztermin. Ist ein zumutbarer Ersatztermin nicht möglich, gilt die Verschiebung als Stornierung im Sinne von Absatz 2.
(4) Wird die Durchführung durch höhere Gewalt unmöglich oder erheblich erschwert (z. B. extreme Witterung, behördliche Anordnungen, Naturereignisse), vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin. Ist dieser nicht möglich, werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten berechnet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(5) Bei Erkrankung des Auftragnehmers oder eingesetzter Personen bemüht sich der Auftragnehmer um gleichwertigen Ersatz oder einen Ersatztermin. Eine Haftung für hieraus entstehende Terminverzögerungen ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
8. Einsatz Dritter
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte einzusetzen.
(2) Diese handeln im Auftrag und nach Weisung des Auftragnehmers. Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers bestehen ausschließlich gegenüber dem Auftragnehmer.
(3) Vergibt der Auftragnehmer Leistungen an Dritte, ist er berechtigt, auf deren Vergütung eine Handling-Fee in Höhe von 30 % aufzuschlagen.
9. Urheberrecht & Nutzungsrechte
(1) Die vom Auftragnehmer erstellten Werke (Fotos, Videos, sonstige Inhalte) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den gelieferten finalen Werken ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigenen Zwecke. Bis zur vollständigen Zahlung sind die Werke nicht zur Nutzung freigegeben.
(3) Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine ausschließliche (exklusive) Nutzung oder ein vollständiger Buy-out, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
(4) Die Weitergabe oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers in Textform zulässig. Ausgenommen ist die Nutzung innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 AktG).
(5) Eine Bearbeitung oder sonstige Veränderung der gelieferten Werke ist nur mit Einwilligung des Auftragnehmers zulässig; dies gilt auch für Veränderungen mittels KI-Technologien. Ohne gesonderte Einwilligung sind Anpassungen von Format und Bildausschnitt für die eigenen Kanäle des Auftraggebers zulässig. Sinnentstellende Bearbeitungen sind stets unzulässig.
(6) Die Nutzung der Werke zum Training, zur Entwicklung oder zur Verbesserung von KI-Systemen sowie ihre Bereitstellung an Dritte zu solchen Zwecken ist untersagt. Die Eingabe der Werke in KI-Systeme oder KI-gestützte Dienste ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Werke dort nicht zum Training oder zur Verbesserung des Systems verwendet werden. Hierin liegt zugleich ein ausdrücklicher Nutzungsvorbehalt im Sinne des § 44b Abs. 3 UrhG. In den Werken enthaltene Urheber- und Metadaten (z. B. IPTC- oder C2PA-Informationen) dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, in branchenüblicher Weise als Urheber genannt zu werden (§ 13 UrhG). Die Parteien können im Einzelfall eine abweichende Regelung treffen.
10. Rohdaten & Datenherausgabe
(1) Gegenstand der Lieferung sind die final bearbeiteten Dateien im vereinbarten Format. RAW-Dateien, unbearbeitetes Rohmaterial und Projektdateien sind nicht Vertragsbestandteil.
(2) Eine Herausgabe von RAW-Dateien, Rohmaterial oder Projektdateien erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform und gegen gesonderte Vergütung. Der Auftragnehmer ist zur Herausgabe nicht verpflichtet.
(3) Werden Rohdaten herausgegeben, erfolgt dies ohne Bearbeitung und ohne Gewähr. Eine Mängelhaftung für unbearbeitetes Material besteht nicht. Urheberrecht und Eigenwerbungsrecht des Auftragnehmers bleiben unberührt.
(4) Der Auftragnehmer liefert eine bearbeitete Auswahl der Aufnahmen; nicht das gesamte aufgenommene Material ist Gegenstand der Lieferung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nicht geliefertes oder unbearbeitetes Material zu archivieren, und kann dieses jederzeit löschen. Der Auftraggeber ist für eine eigene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherung der gelieferten Dateien verantwortlich.
(5) Gefahr und Kosten der Datenübertragung trägt der Auftraggeber.
11. Gestaltungsfreiheit
(1) Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer künstlerische und gestalterische Freiheit, soweit keine konkreten Vorgaben in Textform vereinbart sind.
(2) Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, sind diese gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
(3) Nicht geäußerte Vorgaben des Auftraggebers begründen keinen Mangel der Leistung.
12. Abnahme & Mängel
(1) Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer das Ergebnis zur Abnahme bzw. Freigabe bereit.
(2) Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung in Textform geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Nach Freigabe gewünschte Änderungen gelten als Zusatzleistung und werden gesondert vergütet.
(4) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme bzw. Lieferung. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für arglistig verschwiegene Mängel; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
13. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
14. Rechte Dritter & Freistellung
(1) Stellt der Auftraggeber Inhalte bereit (z. B. Logos, Texte, Bilder, Musik, Produkte), sichert er zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind und im vereinbarten Umfang genutzt werden dürfen.
(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verwendung dieser Inhalte oder wegen vom Auftraggeber zu verantwortender Persönlichkeits-, Marken- oder sonstiger Rechte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs-, marken- und persönlichkeitsrechtliche Zulässigkeit der Verwendung der Werke durch den Auftraggeber. Entsprechende Prüfungen obliegen dem Auftraggeber.
15. Eigenwerbung & Referenz
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere im Portfolio, auf der Website, in sozialen Medien, in Showreels, Präsentationen und bei Wettbewerben, soweit keine Rechte Dritter, insbesondere abgebildeter Personen, entgegenstehen.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Namen und Logo des Auftraggebers als Referenz zu nennen.
(3) Der Auftraggeber kann der Nutzung nach Absatz 1 und 2 aus berechtigtem Interesse (z. B. Vertraulichkeit, Sperrfristen) in Textform widersprechen.
(4) Ein vollständiger oder weitgehender Ausschluss der Eigenwerbung nach Absatz 1 und 2 bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
16. Vertraulichkeit & Datenschutz
(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Die Eigenwerbung nach § 15 bleibt hiervon unberührt.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung nach Maßgabe der DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
17. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist das für den Erfüllungsort zuständige Gericht.
(3) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(4) Die Parteien streben bei Streitigkeiten zunächst eine gütliche Lösung an. Die schlichte Nichtzahlung der Vergütung sowie Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes bleiben hiervon unberührt.
Stand: 11. Juni 2026