Allgemeine Geschäfts­bedingungen von DEMARKETIX

1. Geltungs­bereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen DEMARKETIX, Inhaber Pascal Hudelmaier (nachfolgend „Auftrag­nehmer“), und seinen Auftrag­gebern (nachfolgend „Auftrag­geber“) über sämtliche Leistungen des Auftrag­nehmers, insbesondere Foto-, Video-, Content- und Social-Media-Produktionen sowie Management-, Betreuungs- und Beratungsleistungen.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Abweichenden oder entgegen­stehenden AGB des Auftrag­gebers wird hiermit widersprochen.

(4) Diese AGB gelten auch für künftige Verträge, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

2. Vertrags­gegen­stand

(1) Gegen­stand ist die Konzeption, Planung, Durch­führung und Nach­bearbeitung von Foto-, Video-, Content- und Social-Media-Produktionen sowie die laufende Betreuung, das Management und die Beratung, insbesondere in den Bereichen Marketing, Kommunikation und Social Media, jeweils nach individueller Vereinbarung.

(2) Der konkrete Leistungs­umfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot. Darüber hinaus­gehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Verein­barung und werden zusätzlich vergütet.

3. Angebot & Vertrags­schluss

(1) Angebote des Auftrag­nehmers sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, 14 Tage ab Angebots­datum gültig. Die Verfügbar­keit angefragter Termine steht bis zur Annahme unter dem Vorbehalt ander­weitiger Vergabe.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Text­form zustande, ins­besondere durch Unter­zeichnung des Angebots oder Bestätigung per E-Mail.

(3) Änderungen, Ergänzungen und Neben­abreden bedürfen der Text­form.

4. Vergütung & Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatz­steuer.

(2) Sofern im Angebot nicht ausdrücklich als Kosten­voranschlag oder Abrechnung nach Aufwand ge­kenn­zeichnet, gilt die genannte Ver­gütung als Fest­preis.

(3) Die Ver­gütung ist wie folgt zu zahlen: 50 % bei Beauf­tragung (An­zahlung), 50 % nach Lieferung der finalen Dateien. Die Ab­rechnung erfolgt jeweils per Rechnung; es gilt das Zahlungs­ziel nach Absatz 5.

(4) Bei mehr­tägigen oder umfangreichen Projekten ist der Auftrag­nehmer zu Abschlags­rechnungen berechtigt.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs­datum ohne Abzug zahlbar.

(6) Zusätzliche, nicht im Angebot enthaltene Leistungen sowie Mehr­aufwand werden nach den jeweils gültigen Stunden­sätzen des Auftrag­nehmers berechnet, welche im Angebot genannt sind, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5. Reise- & Neben­kosten

(1) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Neben­kosten sind, soweit nicht bereits im Paket­preis enthalten, gesondert zu vergüten. Sie werden im Angebot ausgewiesen oder nach tat­sächlichem Aufwand abgerechnet.

(2) Reisen für den Auftrag­nehmer werden mit 60 ct pro gefahrenem Kilo­meter und 60 € pro Stunde pro Person angesetzt.

(3) Erforderliche Buchungen (z. B. Anreise, Unterkunft) organisiert der Auftrag­nehmer; die Kosten trägt der Auftrag­geber, soweit nicht im Paket­preis enthalten.

(4) Auslagen werden gegen Nachweis erstattet.

6. Mit­wirkungs­pflichten des Auftrag­gebers

(1) Der Auftrag­geber stellt recht­zeitig alle für die Durch­führung erforderlichen Informationen, Zugänge, Dreh- und Foto­genehmigungen, Locations, Ansprech­partner und Materialien zur Verfügung.

(2) Kommt der Auftrag­geber diesen Pflichten nicht rechtzeitig nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehr­aufwand, kann der Auftrag­nehmer den Mehr­aufwand angemessen vergütet verlangen und Termine entsprechend verschieben.

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der Auftrag­geber sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen in seinem Verantwortungs­bereich (z. B. Mitarbeitende, Gäste) vorliegen.

(4) Stellt der Auftrag­geber Daten oder Materialien zur Verfügung, übergibt er diese nur als Kopie und behält Originale bzw. Sicherungs­kopien zurück.

7. Termine, Stornierung, Verschiebung, höhere Gewalt

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Storniert der Auftrag­geber einen verbindlich vereinbarten Termin oder den Auftrag, schuldet er eine pauschale Vergütung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung; eine bereits geleistete Anzahlung wird hierauf angerechnet. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird die volle vereinbarte Vergütung fällig. Bereits angefallene Fremd- und Reise­kosten sind zusätzlich zu erstatten. Dem Auftrag­geber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Wird ein Termin auf Wunsch des Auftrag­gebers verschoben, bemüht sich der Auftrag­nehmer um einen Ersatz­termin. Ist ein zumutbarer Ersatz­termin nicht möglich, gilt die Verschiebung als Stornierung im Sinne von Absatz 2.

(4) Wird die Durch­führung durch höhere Gewalt unmöglich oder erheblich erschwert (z. B. extreme Witterung, behördliche Anordnungen, Natur­ereignisse), vereinbaren die Parteien einen Ersatz­termin. Ist dieser nicht möglich, werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten berechnet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(5) Bei Erkrankung des Auftrag­nehmers oder eingesetzter Personen bemüht sich der Auftrag­nehmer um gleichwertigen Ersatz oder einen Ersatz­termin. Eine Haftung für hieraus entstehende Termin­verzögerungen ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8. Einsatz Dritter

(1) Der Auftrag­nehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte einzusetzen.

(2) Diese handeln im Auftrag und nach Weisung des Auftrag­nehmers. Vertragliche Ansprüche des Auftrag­gebers bestehen ausschließlich gegenüber dem Auftrag­nehmer.

(3) Vergibt der Auftrag­nehmer Leistungen an Dritte, ist er berechtigt, auf deren Vergütung eine Handling-Fee in Höhe von 30 % aufzuschlagen.

9. Urheber­recht & Nutzungs­rechte

(1) Die vom Auftrag­nehmer erstellten Werke (Fotos, Videos, sonstige Inhalte) sind urheber­rechtlich geschützt. Das Urheber­recht verbleibt beim Auftrag­nehmer.

(2) Nach voll­ständiger Zahlung erhält der Auftrag­geber an den gelieferten finalen Werken ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungs­recht für seine eigenen Zwecke. Bis zur voll­ständigen Zahlung sind die Werke nicht zur Nutzung frei­gegeben.

(3) Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine ausschließliche (exklusive) Nutzung oder ein vollständiger Buy-out, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

(4) Die Weitergabe oder Einräumung von Nutzungs­rechten an Dritte ist nur mit Zustimmung des Auftrag­nehmers in Text­form zulässig. Ausgenommen ist die Nutzung innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 AktG).

(5) Eine Bearbeitung oder sonstige Veränderung der gelieferten Werke ist nur mit Einwilligung des Auftragn­ehmers zulässig; dies gilt auch für Veränderungen mittels KI-Technologien. Ohne gesonderte Einwilligung sind Anpassungen von Format und Bildausschnitt für die eigenen Kanäle des Auftrag­gebers zulässig. Sinn­entstellende Bearbeitungen sind stets unzulässig.

(6) Die Nutzung der Werke zum Training, zur Entwicklung oder zur Verbesserung von KI-Systemen sowie ihre Bereitstellung an Dritte zu solchen Zwecken ist untersagt. Die Eingabe der Werke in KI-Systeme oder KI-gestützte Dienste ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Werke dort nicht zum Training oder zur Verbesserung des Systems verwendet werden. Hierin liegt zugleich ein ausdrücklicher Nutzungs­vorbehalt im Sinne des § 44b Abs. 3 UrhG. In den Werken enthaltene Urheber- und Meta­daten (z. B. IPTC- oder C2PA-Informationen) dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

(7) Der Auftrag­nehmer ist berechtigt, in branche­nüblicher Weise als Urheber genannt zu werden (§ 13 UrhG). Die Parteien können im Einzel­fall eine abweichende Regelung treffen.

10. Roh­daten & Daten­herausgabe

(1) Gegen­stand der Lieferung sind die final bearbeiteten Dateien im vereinbarten Format. RAW-Dateien, unbearbeitetes Roh­material und Projekt­dateien sind nicht Vertrags­bestandteil.

(2) Eine Herausgabe von RAW-Dateien, Rohm­aterial oder Projekt­dateien erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung in Text­form und gegen gesonderte Vergütung. Der Auftrag­nehmer ist zur Herausgabe nicht verpflichtet.

(3) Werden Roh­daten herausgegeben, erfolgt dies ohne Bearbeitung und ohne Gewähr. Eine Mängel­haftung für unbearbeitetes Material besteht nicht. Urheber­recht und Eigen­werbungs­recht des Auftrag­nehmers bleiben unberührt.

(4) Der Auftrag­nehmer liefert eine bearbeitete Auswahl der Aufnahmen; nicht das gesamte aufgenommene Material ist Gegenstand der Lieferung. Der Auftrag­nehmer ist nicht verpflichtet, nicht geliefertes oder unbearbeitetes Material zu archivieren, und kann dieses jederzeit löschen. Der Auftrag­geber ist für eine eigene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherung der gelieferten Dateien verantwortlich.

(5) Gefahr und Kosten der Daten­übertragung trägt der Auftraggeber.

11. Gestaltungs­freiheit

(1) Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftrag­nehmer künstlerische und gestalterische Freiheit, soweit keine konkreten Vorgaben in Text­form vereinbart sind.

(2) Wünscht der Auftrag­geber während oder nach der Produktion Änderungen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, sind diese gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

(3) Nicht geäußerte Vorgaben des Auftrag­gebers begründen keinen Mangel der Leistung.

12. Abnahme & Mängel

(1) Nach Fertig­stellung stellt der Auftrag­nehmer das Ergebnis zur Abnahme bzw. Freigabe bereit.

(2) Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Bereit­stellung in Text­form geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rück­meldung, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Nach Freigabe gewünschte Änderungen gelten als Zusatz­leistung und werden gesondert vergütet.

(4) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme bzw. Lieferung. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesund­heit, für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahr­lässigkeit sowie für arg­listig verschwiegene Mängel; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

13. Haftung

(1) Der Auftrag­nehmer haftet nur für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesund­heit, die auf einer Pflicht­verletzung des Auftrag­nehmers oder seiner Erfüllungs­gehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahr­lässigkeit beruhen.

(2) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs­gehilfen des Auftrag­nehmers.

14. Rechte Dritter & Freistellung

(1) Stellt der Auftrag­geber Inhalte bereit (z. B. Logos, Texte, Bilder, Musik, Produkte), sichert er zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind und im vereinbarten Umfang genutzt werden dürfen.

(2) Der Auftrag­geber stellt den Auftrag­nehmer von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verwendung dieser Inhalte oder wegen vom Auftrag­geber zu verantwortender Persönlichkeits-, Marken- oder sonstiger Rechte gegen den Auftrag­nehmer geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechts­verteidigung.

(3) Der Auftrag­nehmer haftet nicht für die wettbewerbs-, marken- und persönlichkeits­rechtliche Zulässig­keit der Verwendung der Werke durch den Auftrag­geber. Entsprechende Prüfungen obliegen dem Auftrag­geber.

15. Eigenwerbung & Referenz

(1) Der Auftrag­nehmer ist berechtigt, die erstellten Werke zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Eigen­werbung zu nutzen, insbesondere im Portfolio, auf der Website, in sozialen Medien, in Showreels, Präsentationen und bei Wett­bewerben, soweit keine Rechte Dritter, insbesondere abgebildeter Personen, entgegenstehen.

(2) Der Auftrag­nehmer ist berechtigt, Namen und Logo des Auftrag­gebers als Referenz zu nennen.

(3) Der Auftrag­geber kann der Nutzung nach Absatz 1 und 2 aus berechtigtem Interesse (z. B. Vertraulich­keit, Sperr­fristen) in Text­form widersprechen.

(4) Ein vollständiger oder weitgehender Ausschluss der Eigen­werbung nach Absatz 1 und 2 bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.

16. Vertraulich­keit & Daten­schutz

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertrags­erfüllung. Die Eigen­werbung nach § 15 bleibt hiervon unberührt.

(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung nach Maßgabe der DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutz­erklärung des Auftrag­nehmers.

17. Schluss­bestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundes­republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Geschäfts­sitz des Auftrag­nehmers. Gerichts­stand ist das für den Erfüllungsort zuständige Gericht.

(3) Änderungen, Ergänzungen und Neben­abreden bedürfen der Text­form; dies gilt auch für die Aufhebung des Textform­erfordernisses. Der Vorrang der Individual­abrede (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

(4) Die Parteien streben bei Streitigkeiten zunächst eine gütliche Lösung an. Die schlichte Nicht­zahlung der Vergütung sowie Maßnahmen des einstweiligen Rechts­schutzes bleiben hiervon unberührt.

Stand: 11. Juni 2026